AGB / CHARTERVERTRAG 


Segeltagestörn mit einer modernen Segelyacht inkl. Skipper


vom: …………….. bis ca. ………………..  ab/an Stralsund-Stadthafen

Preis pro Person …………... EUR inkl. 19 % MWSt

Hiermit buche ich, für … … …  Personen einen … … …  - Segeltörn auf einer Segelyacht inkl. Skipper lt.Angebot zu oben genannten Konditionen.  

Der Törnpreis inklusive Skipper beträgt pro Person … … …  EUR inkl. MwSt. und aller Nachlässe. Der Preis beinhaltet die Nutzung der Yacht für den vereinbarten Zeitraum. Nicht enthalten sind Kosten für individuelle Landgangsgestaltung (z.B. Leihgebühren für Fahrräder, Kutschen, Taxigelder, Eintrittspreise zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen u.ä.) sowie für An- oder Abreise. Das Gleiche gilt für Folgekosten, die nach Beendigung des Törns zur Begleichung etwaiger vorsätzlich verursachter Beschädigungen am Schiff, Verluste usw. geleistet werden müssen. (Begrenzung durch Vollkaskoversicherung der Yacht auf 3.000,- EUR/ Schadenfall). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Interesse der Gesundheit oder aus Sicherheitsgründen auch eine Unterbrechung des Segelttörns erfolgen kann.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Mitsegelbedingungen) sind Bestandteil dieses Chartervertrages.

Zahlungsbedingungen:

bis zum ………….   Anzahlung  30 %

(erst mit Eingang der Anzahlung gilt Ihr Reisetermin als verbindlich bestätigt)

am ………………….   30 Tage vor Törnbeginn


AGB Mitsegelbedingungen

1. Leistungen, Haftung

1.1.Der Törnpreis beinhaltet die gebuchte Yacht, sowie die fachkundige Betreuung durch einen Skipper.

1.1.1. Mit der Unterzeichnung des Mitseglervertrages ist eine Anzahlung von 30 % des Törnpreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Törnbeginn unaufgefordert zu überweisen.  Es wird darauf hingewiesen, dass der Mitsegler an einem von Wind und Wetter abhängigen Unternehmen teilnimmt, welches mit allen hierdurch bedingten Umständen und Einschränkungen einhergehen kann.

1.1.2. Alle Teilnehmer versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie gesund sind, (u.a. nicht an Epilepsie, Diabetes, Asthma, Herzerkrankungen oder Behinderungen sowie an keiner ansteckenden Krankheit oder psychischen Beeinträchtigung leiden) und mind. 15 Minuten in tiefem Wasser ohne Schwimmweste schwimmen können.

1.2. Der Segelteilnehmer ist kein reiner Passagier sondern Teil der segelnden Crew. Er kann bei der Erledigung der an Bord anfallenden Arbeiten nach Fähigkeiten mithelfen. Da der Skipper an Bord für das Leben der Crew und das Schiff verantwortlich ist, muss seinen Anordnungen Folge geleistet werden. Zu Törnbeginn erfolgt eine Einweisung der gesamten Crew durch den Skipper der Yacht. Hierbei werden insbesondere die Maßnahmen für die Schiffssicherheit und die Verhaltensregeln auf See und in Notfällen erläutert. Es wird ein Rollenplan aufgestellt.

1.3. Die Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vercharterers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden können.

1.4. Vor Betreten der Yacht sind so genannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Chartergeschäft zu dulden sind hinzunehmen, als Richtwert gelten maximal zwei Stunden auf vier Tage Reisedauer.

1.5. Für eigenverantwortlich ausgewählte Zulieferer (z.B. Catering-Dienste) haftet der Vercharterer in keinem Falle.

1.6. Jeder Mitreisende nimmt auf eigenes Risiko an der Reise teil und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen und Sachschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art, gegen den Schiffsführer, die anderen Mitreisenden und den Eigner. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde und soweit keine Versicherung eintritt. Schließen sämtliche Reiseteilnehmer eine ergänzende individuelle Haftungsvereinbarung, so gilt diese.Sollten wetterbedingte oder materialbedingte unvorhersehbare Umstände dazu führen, dass der Ausgangs-, bzw. Zielhafen nicht erreichbar ist, oder am Tag nicht gesegelt werden kann, verzichten alle Personen gegenüber dem Schiffsführer und dem Eigner/ Reiseveranstalter auf jegliche Ersatzansprüche oder Geltendmachung von zusätzlichen Reisekosten oder Übernachtungskosten. Für den Fall einer vom Vercharterer begründet angeordneten Leistungsabsage gilt: Geleistete Anzahlungen werden auf zukünftige Buchungen angerechnet oder im Einzelfall nach Aufforderung vom Charterer zurückerstattet.

1.8. Für alle durch ein Chartercrewmitglied an der Yacht und bei Dritten verursachten Schäden und deren Folgeschäden haftet die Crew kollektiv, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig entstanden ist. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden haftet der Verursacher allein. 

Eine Toilettenverstopfung wird mit bis zu 200,- EUR berechnet. Für Reisegepäck und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Der Skipper haftet nicht für Unfälle, Schäden, Verlust und Verspätung, die nicht auf eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Ein Anspruch auf Ersatz für verloren gegangene Urlaubsfreude oder Urlaubstage gilt in jedem Fall, ebenso wie Ansprüche, die über den Törnpreis hinausgehen, als ausdrücklich ausgeschlossen.

1.9. Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass während der Überfahrten und Tagestörns übermäßiger Alkoholgenuss auch eines einzelnen Chartergastes oder Crewmitgliedes zum Abbruch des Segeltörns berechtigen. Die Entscheidung liegt allein in der Verantwortung des Skippers für die Unversehrtheit von Besatzung und Schiff.

2. Rücktritt des Charterers, Stornobedingungen

2.1. Der Charterer kann innerhalb zwei Wochen nach Unterzeichnung des vorliegenden Chartervertrages ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, dies aber nur, wenn der Zeitpunkt des Rücktritts nicht weniger als 12 Wochen vor dem Reisedatum liegt. Im Rücktrittsfalle wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,- EUR erhoben.


2.2. Bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des Reisepreises pro Person fällig (Anzahlung). Vom 29. Tag vor Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises. Sollte der Mitsegler aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er eine geeignete Ersatzperson stellen, die den Vertrag übernimmt. Im Falle einer Stornierung wird sich Sailing Event um einen anderweitigen Mitsegler bemühen. Gelingt ihnen dies, so hat der Mitsegler Anspruch auf Rückzahlung von 80 % des Törnpreises. Für den Fall eines Reiserücktritts wird ausdrücklich eine Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

3. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Vercharterer

3.1. Der Vercharterer kann bis 12 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Absage erhält der Teilnehmer den gezahlten Reisebetrag in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht. 

3.2. Nach Beginn des Törns ist der Vercharterer berechtigt, den Chartervertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Chartergast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Skippers/ Eigners/ Vercharterers nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht mehr zumutbar ist oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei durch den Chartergast zu vertretender verhaltensbedingter Vertragskündigung durch den Vercharterer bleiben Ersatzansprüche des Chartergastes ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung entstanden sind, haftet der Chartergast in vollem Umfang.

4. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen im Sinne unvorhersehbarer Ereignisse, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen.

5. Gültigkeit der Vereinbarung

Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.
Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Der beabsichtigte Zweck ist die aktive Erholung und Freude am Segeln der Chartergäste. Punkt 3.1. dieser Bestimmungen ist hier nicht anwendbar.

Der Chartergast bestätigt mit seiner Unterschrift diesen Vertrag und dass er die Mitsegelbedingungen (AGB), die Bestandteil dieses Vertrages sind, gelesen und anerkannt hat.


Der Vercharterer: Mathias Schröder                                                       Der/Die Charterer : ………………………….



Ort/ Datum :                                                                                       Ort / Datum : 



Alle Angaben entsprechen dem Stand Dezember 2021


Mathias Schröder
, Sailing Event, 
Frankenstr.19
, 18439 Stralsund


Gerichtsstand ist Stralsund


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